Nach einem Todesfall

Wenn ein nahestehender Mensch gestorben ist, fällt es oft schwer, klare Gedanken zu fassen. Sie wissen vielleicht nicht, was Sie als erstes tun sollen. Wir helfen Ihnen gerne in diesen schweren Stunden und unterstützen Sie soviel wie möglich und wie Sie es wünschen.

Sie erreichen uns täglich von 0-24 Uhr unter der Telefonnummer
+43 (0)3353 / 7551

Bitte kontaktieren Sie uns nach dem Todesfall so bald wie möglich.

Wichtige Dokumente

Bitte bringen Sie uns folgende Dokumente mit:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde

  • falls verwitwet Sterbeurkunde des Partners

  • falls geschieden Scheidungsurteil

  • wenn bereits vorhanden Anzeige des Todes (Todesfeststellung)

  • falls eine Bestattungsvorsorge besteht: Versicherungspolizze

Weiters

  • Kleidung, die der/die Verstorbene gern getragen hat oder die er/sie sich für die Beerdigung gewünscht hat, mit Unterwäsche, ohne Schuhe

  • evtl. ein gutes Foto (wenn möglich digital) für Parte, Sterbebilder oder Bild bei der Aufbahrung

Sterbefall zu Hause

Benachrichtigen Sie den/die diensthabenden Arzt/Ärztin, im Idealfall den Hausarzt. Diese/r stellt die Todesfeststellung aus. Eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des/der Verstorbenen sind zur Information des Arztes vorzubereiten. Wenn die Rettung verständigt wurde, kann auch diese die Todesfeststellung ausstellen. Dann wird der diensthabende Arzt für die Totenbeschau verständigt.

In der Zwischenzeit können Sie uns verständigen und mit uns die weiteren Schritte und Ihre Bestattungswünsche besprechen.

Sobald die Todesfeststellung ausgestellt und die Freigabe erteilt wurde, übernehmen wir Versorgung und Überführung des/der Verstorbenen. Alle weiteren Schritte besprechen wir individuell mit Ihnen (siehe unsere Leistungen).

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim

In diesem Fall erfolgt die amtliche Totenbeschau durch die Krankenhausärzte, bzw. kümmert sich die Pflegeheimleitung um Verständigung des zuständigen Arztes. Kleidung kann zu uns gebracht werden oder ist bereits im Pflegeheim vorhanden.

Sobald ein Sarg ausgesucht und die Freigabe erteilt wurde, können wir die Versorgung und Überführung übernehmen.

Die Besorgung der notwendigen Dokumente bei Sterbe- und Beerdigungsgemeinde übernehmen selbstverständlich wir. Alle weiteren Schritte besprechen wir individuell mit Ihnen (siehe unsere Leistungen).

Todesfall an einem anderen Ort

Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort (z.B. Autounfall) verständigt die Polizei üblicherweise den örtlichen Bestattungsunternehmer für die Abholung. Dies ist noch kein Auftrag für die Überführung und Durchführung des Begräbnisses.

Sterbefall im Ausland

Im diesem Fall nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären die notwendigen Schritte mit den Behörden etc. im Vorfeld ab.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen in einem dafür speziell ausgestattetem Sarg zu transportieren oder eine Einäscherung direkt vor Ort in einem ortsansässigen Krematorium durchzuführen und dann die Urne nach Hause zu bringen.